Psychologische Beratungsstelle
Tübinger Straße 61-63 Eingang Nr. 63 72762 Reutlingen Tel. 07121 17051 Fax 07121 17041 E-Mail: psychologische-beratungsstelle(at)diakonie-reutlingen.de
Den Jahresbericht der Psychologischen Beratungsstelle 2021 finden Sie hier.
Den Jahresbericht der Erziehungsberatung 2022 finden Sie hier.
Paar- und Ehebeziehungen sind komplex und dauernden Veränderungen und Herausforderungen unterworfen. Gleichzeitig gibt es hohe Erwartungen, durch die Beziehung glücklich zu werden. Das führt oft zu Konflikten und Enttäuschungen.
Ehe- und Paarberatung kann helfen, Konflikte zu sortieren, zu verstehen und Lösungswege aus den Schwierigkeiten zu finden.
Entfremdung
Konflikten und Streit
Trennungsgedanken, -wünschen, -ängste
Außenbeziehung(en)
sexuellen Schwierigkeiten und Konflikten
Belastungen durch die Herkunftsfamilien
Belastungen durch körperliche, psychische oder Sucht-Erkrankungen
Belastungen durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe
Belastungen durch akute krisenhafte Veränderungen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Ruhestand, Krankheit
Trennung und Scheidung
An einer Paarkrise sind immer beide Partner beteiligt. Deshalb sollten auch beide bereit sein, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen in Frage zu stellen. In der Beratung wird gemeinsam versucht, den gegenwärtigen Konflikt und die Entstehungshintergründe zu verstehen. Auf dieser Basis können dann neue Verhaltensweisen ausprobiert und, je nach Problemlage, auch wieder Hoffnung und Vertrauen aufgebaut werden.
Auch im Trennungsfall kann es sehr sinnvoll sein, anstehende Themen gemeinsam zu besprechen, besonders dann, wenn Kinder beteiligt sind.
Auch wenn es in der Regel sinnvoll ist, gemeinsam an der Paarbeziehung zu arbeiten, können sich auch einzelne Partner für ihre Paarbeziehung beraten lassen.
Unsere Arbeit unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Schweigepflicht.
In diesem Bereich wird auch immer wieder durch das Jugendamt bzw. das Familiengericht eine Beratung empfohlen. Es gelten dann besondere Vereinbarungen, was die Schweigepflicht anbetrifft.
In der Ehe- und Paarberatung erwarten wir eine Kostenbeteiligung von 1% des monatlich verfügbaren Einkommens pro Beratungsstunde als Richtlinie. Genaueres klären Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Das erste Gespräch ist grundsätzlich kostenfrei. An den Kosten soll keine Beratung scheitern.