Ehe- und Paarberatung

© Susanne Sonneck

Kontakt

Psychologische Beratungsstelle

Tübinger Straße 61-63
Eingang Nr. 63
72762 Reutlingen

Tel. 07121 17051
Fax 07121 17041
E-Mail: psychologische-beratungsstelle(at)diakonie-reutlingen.de

 

Den Jahresbericht der Psychologischen Beratungsstelle 2021 finden Sie hier.

Den Jahresbericht der Erziehungsberatung 2022 finden Sie hier.

Wie finden wir neue Gemeinsamkeiten? Warum streiten wir so häufig? Sollen wir uns trennen? Wie kann ich es ihm oder ihr sagen? Wo wollen wir hin?

Paar- und Ehebeziehungen sind komplex und dauernden Veränderungen und Herausforderungen unterworfen. Gleichzeitig gibt es hohe Erwartungen, durch die Beziehung glücklich zu werden. Das führt oft zu Konflikten und Enttäuschungen.

Ehe- und Paarberatung kann helfen, Konflikte zu sortieren, zu verstehen und Lösungswege aus den Schwierigkeiten zu finden.

Sie können uns aufsuchen bei Problemen mit ...

  1. Entfremdung

  2. Konflikten und Streit

  3. Trennungsgedanken, -wünschen, -ängste

  4. Außenbeziehung(en)

  5. sexuellen Schwierigkeiten und Konflikten

  6. Belastungen durch die Herkunftsfamilien

  7. Belastungen durch körperliche, psychische oder Sucht-Erkrankungen

  8. Belastungen durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe

  9. Belastungen durch akute krisenhafte Veränderungen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Ruhestand, Krankheit

  10. Trennung und Scheidung

Was ist sonst noch wichtig?

An einer Paarkrise sind immer beide Partner beteiligt. Deshalb sollten auch beide bereit sein, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen in Frage zu stellen. In der Beratung wird gemeinsam versucht, den gegenwärtigen Konflikt und die Entstehungshintergründe zu verstehen. Auf dieser Basis können dann neue Verhaltensweisen ausprobiert und, je nach Problemlage, auch wieder Hoffnung und Vertrauen aufgebaut werden.

Auch im Trennungsfall kann es sehr sinnvoll sein, anstehende Themen gemeinsam zu besprechen, besonders dann, wenn Kinder beteiligt sind.

Auch wenn es in der Regel sinnvoll ist, gemeinsam an der Paarbeziehung zu arbeiten, können sich auch einzelne Partner für ihre Paarbeziehung beraten lassen.

Terminvereinbarung

Schweigepflicht

Unsere Arbeit unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Schweigepflicht.

In diesem Bereich wird auch immer wieder durch das Jugendamt bzw. das Familiengericht eine Beratung empfohlen. Es gelten dann besondere Vereinbarungen, was die Schweigepflicht anbetrifft.

Kosten

In der Ehe- und Paarberatung erwarten wir eine Kostenbeteiligung von 1% des monatlich verfügbaren Einkommens pro Beratungsstunde als Richtlinie. Genaueres klären Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Das erste Gespräch ist grundsätzlich kostenfrei. An den Kosten soll keine Beratung scheitern.