Diakonieverband Reutlingen
Planie 17 72764 Reutlingen
Tel. 07121 9486-0 Fax 07121 94 86-25 E-Mail: diak.werk(at)diakonie-reutlingen.de
Ansprechpartnerinnen Florence Wetzel, Sara Mbak und Jonas Kaiser
Findet bei Ihnen zu Hause häusliche Gewalt statt, rufen Sie unbedingt die Polizei unter 110 an. Die Polizei unterstützt Sie die Gewalt zu stoppen.
Ist akute körperliche und psychische Gewalt sichtbar, erteilt die Polizei einen Wohnungsverweis mit Näherungs- und Kontaktverbot gegen die Tatperson. Das bedeutet sie muss sofort die Wohnung verlassen und den Wohnungsschlüssel abgeben. Der Tatperson wird dabei untersagt, sich Ihnen/Ihren Kindern zu nähern oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Das Amt für öffentliche Ordnung (Ortspolizeibehörde) kann den Wohnungsverweis und das Näherungs- und Kontaktverbot auf zwei Wochen verlängern. Wenn Sie beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, kann das Amt für öffentliche Ordnung den Wohnungsverweis bis zum Gerichtsurteil verlängern.
Flyer Wohnungsverweis (PDF)
Eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz oder ein Näherungs- und Kontaktverbot beantragen Sie beim Amtsgericht. Die Wohnungszuweisung erfolgt meist innerhalb weniger Tage per einstweiliger Anordnung. Die Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz gilt in der Regel sechs Monate. Diese Zuweisung kann nach einer häuslichen Gewalt von Ihnen als Opfer selbst beim Amtsgericht Reutlingen beantragt werden.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (PDF)
Hilfreich sind Beweise, wie Fotos von Verletzungen und Atteste von Ärztinnen und Ärzten und/oder Zeuginnen und Zeugen. Manchmal werden auch Videoaufnahmen als Beweise zugelassen.
Aus Erfahrung empfehlen wir dafür eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie über kein, oder zu wenig eigenes Einkommen verfügen, können Sie hierfür Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Dann werden Ihre Anwaltskosten vom Staat übernommen. Verfügen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder über genügend Geld, zahlen Sie die Kosten an den Staat zurück.
Häusliche Gewalt überwinden
Bei allen Fragen beraten und unterstützen wir Sie sehr gerne.
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