Beratung nach einem Wohnungsverweis

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Kontakt

Diakonieverband Reutlingen

Planie 17
72764 Reutlingen

Tel. 07121 9486-0
Fax 07121 94 86-25
E-Mail: diak.werk(at)diakonie-reutlingen.de

Ansprechpartnerinnen
Florence Wetzel, Sara Mbak und Jonas Kaiser

Wohnungsverweis

Findet bei Ihnen zu Hause häusliche Gewalt statt, rufen Sie unbedingt die Polizei unter 110 an. Die Polizei unterstützt Sie die Gewalt zu stoppen.

Ist akute körperliche und psychische Gewalt sichtbar, erteilt die Polizei einen Wohnungsverweis mit Näherungs- und Kontaktverbot gegen die Tatperson.
Das bedeutet sie muss sofort die Wohnung verlassen und den Wohnungsschlüssel abgeben. Der Tatperson wird dabei untersagt, sich Ihnen/Ihren Kindern zu nähern oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Das Amt für öffentliche Ordnung (Ortspolizeibehörde) kann den Wohnungsverweis und das Näherungs- und Kontaktverbot auf zwei Wochen verlängern.
Wenn Sie beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, kann das Amt für öffentliche Ordnung den Wohnungsverweis bis zum Gerichtsurteil verlängern.

Flyer Wohnungsverweis (PDF)

Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz

Eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz oder ein Näherungs- und Kontaktverbot beantragen Sie beim Amtsgericht. Die Wohnungszuweisung erfolgt meist innerhalb weniger Tage per einstweiliger Anordnung. Die Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz gilt in der Regel sechs Monate. Diese Zuweisung kann nach einer häuslichen Gewalt von Ihnen als Opfer selbst beim Amtsgericht Reutlingen beantragt werden.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (PDF)

 

Wichtig für diese Antragstellung

Hilfreich sind Beweise, wie Fotos von Verletzungen und Atteste von Ärztinnen und Ärzten und/oder Zeuginnen und Zeugen. Manchmal werden auch Videoaufnahmen als Beweise zugelassen.

Aus Erfahrung empfehlen wir dafür eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie über kein, oder zu wenig eigenes Einkommen verfügen, können Sie hierfür Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Dann werden Ihre Anwaltskosten vom Staat übernommen. Verfügen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder über genügend Geld, zahlen Sie die Kosten an den Staat zurück.

 

Terminvereinbarung

Häusliche Gewalt überwinden

Bei allen Fragen beraten und unterstützen wir Sie sehr gerne.

Rufen Sie uns an. Tel. 07121 94860

Sie können persönlich oder telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Bitte auch den Anrufbeantworter nutzen.

Wir bitten um frühzeitige Mitteilung, wenn Sie einen vereinbarten Termin absagen müssen.

Schweigepflicht

Unsere Arbeit unterliegt der Schweigepflicht.

Kosten

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Dieses Angebot wird gefördert durch

  • die Stadt Reutlingen

sowie

  • Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.